Chirurgische Zahnentfernung

Wir erhalten Zähne viel lieber, als sie zu ziehen. Aber manchmal schützen wir genau damit Ihre Gesundheit.

Sind mehrere Zähne trotz aller Bemühungen nicht mehr zu retten, müssen diese Zähne entfernt werden. Die chirurgische Zahnentfernung ist heutzutage zur Routine geworden.

In unserer Zahnklinik haben wir die Chirurgen vor Ort, die für die Entfernung stark zerstörter Zähne bzw. von Weisheitszähnen zuständig sind. Sie können sicher sein: Bei uns sind Sie in den besten Händen, wenn ein Zahn chirurgisch komplikationsfrei entfernt werden muss. 

ZERSTÖRTER ZAHN

ZERSTÖRTER ZAHN

Die operative Zahnentfernung kann aus mehreren Gründen notwendig sein. Es kann vorkommen, dass Zähne stark zerstört, verlagert und überzählig sind. Bei Verwachsung mit dem Knochen oder bei extrem gekrümmten Wurzeln ist auch nur eine operative Zahnentfernung und anschließende Wundversorgung möglich und notwendig.

Bei dem Eingriff wird zunächst der betroffene Zahn gelockert und dann mit einem zangenartigen Instrument oder einem Hebel aus dem Kieferknochen entfernt. Die entstandene Lücke wird gesäubert, die darüber liegende Schleimhaut kann zugenäht werden. Falls der Zahn im Rahmen des Eingriffs abbricht, die Zahnkrone schon vorher nicht mehr vorhanden war oder der Zahn bis in die Tiefe geschädigt ist, kann es erforderlich sein, Anteile des Knochens zu entfernen, um an die Zahnwurzel heranzukommen. Nach der kompletten Zahnentfernung kann eine stärkere Blutung auftreten. Der Patient beißt dann auf einen Tupfer, bis die Blutung gestoppt ist.

Entfernung von Weisheitszähnen

Zähne können auch verlagert sein, nicht durchbrechen, Druck auf die benachbarten Zähne ausüben und die restlichen Zähne verschieben bzw. Schmerzen verursachen.

Dies ist häufig bei noch nicht oder nur zum Teil herausgewachsenen (retinierten) Weisheitszähnen der Fall, so dass die Entfernung empfohlen ist. Sonst können Schmerzen, Entzündungen, Schäden an den Nachbarzähnen, Zysten und Zahnverschiebungen die Folgen sein.

Bei retinierten Zähnen wird nach ausreichender örtlicher Betäubung über das Zahnfleisch und eventuell den Knochen ein Zugang zum retinierten Zahn geschaffen und dieser, eventuell nach Teilung, entfernt. Die Wunde im Zahnfleischbereich wird anschließend vernäht.

Diese Eingriffe werden meistens unter lokaler Betäubung durchgeführt, in Ausnahme-fällen auch in intravenöser Narkose.

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ico