Kostenerstattung durch österreichische Krankenversicherungen
Diese Seite wurde für unsere Patienten mit österreichischer Krankenversicherung (ÖGK sowie private Versicherungen) erstellt.
Kostenerstattung durch österreichische Krankenversicherungen
Der Ablauf ist bei allen Versicherungen ähnlich, private Versicherungspakete können jedoch abweichende Bedingungen enthalten. Wichtig: Der Antrag auf Kostenerstattung wird in jedem Fall vom Patienten selbst bei der Krankenversicherung eingereicht. Unsere Klinik stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und übergibt diese dem Patienten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Erstattung transparent erfolgt und vollständig bei Ihnen eingeht.
Was müssen Sie zum ersten Termin mitbringen?
- E-Card / Europäische Krankenversicherungskarte
- Versicherungsnummer
- Name Ihrer Krankenversicherung
(Die E-Card kann nicht für geplante zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, sondern ausschließlich für Notfallbehandlungen.)
Welche Unterlagen stellen wir zur Verfügung?
Persönliche, detaillierte Rechnungen über die durchgeführten Behandlungen; am Ende zusätzlich eine Gesamtrechnung (Gesamtrechnung). Selbstverständlich können wir auch jede einzelne Rechnung erneut zusenden.
Behandlungsplan / Kostenvoranschlag
Medizinische Begründung (Medizinische Begründung), sofern von der Krankenversicherung angefordert
Panorama-Röntgenaufnahmen / CT-Aufnahmen, die im Rahmen der Behandlung erstellt wurden
Alle Unterlagen werden grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Ablauf der Einreichung in Österreich
- Der Antrag auf Kostenerstattung erfordert keine vorherige Genehmigung
- Die Unterlagen können vor, während oder nach Abschluss der Behandlung eingereicht werden
- Die Erstattung erfolgt als fixer Betrag, nicht prozentual
Welche Behandlungen werden am häufigsten erstattet?
- Panorama-Röntgen
- Mundhygiene
- Füllungen
- Prothetische Behandlungen (Krone, Brücke) – in medizinisch begründeten Fällen und in begrenzter Höhe; hierfür ist eine medizinische Begründung erforderlich
- Parodontologische Behandlungen – Einzelfallentscheidung; hierfür ist ebenfalls eine medizinische Begründung erforderlich
Selten oder nicht erstattete Behandlungen:
Implantate sowie rein ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation.
Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden
Die Krankenversicherung kann zusätzliche medizinische Unterlagen anfordern. Diese erhält der Patient und leitet sie anschließend an unsere Klinik weiter. Nach dem Ausfüllen senden wir die Unterlagen an den Patienten zurück, damit dieser sie bei der Krankenversicherung einreichen kann. Unsere Klinik steht nicht in direktem Kontakt mit ausländischen Krankenversicherungen; die Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen dem Patienten und der Krankenversicherung.
Zeitpunkt der Auszahlung
Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel nach Abschluss der gesamten Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt stellen wir eine Gesamtrechnung (Gesamtrechnung) aus, welche den Abschluss der Behandlung bestätigt.
Häufig gestellte Fragen – Österreich
Wer reicht den Antrag auf Kostenerstattung ein?
Der Antrag auf Kostenerstattung wird immer vom Patienten selbst bei seiner Krankenversicherung eingereicht. Unsere Klinik stellt alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. In Österreich kann die Einreichung in jeder Phase der Behandlung erfolgen: während der Behandlung oder nach deren Abschluss.
Wie viel kann ich nach einer bestimmten Behandlung zurückerstattet bekommen?
Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ab. Nach unserer Erfahrung werden in Österreich folgende Behandlungen zuverlässig erstattet: Panorama-Röntgen Zahnextraktion Mundhygiene Die Erstattung erfolgt immer als fixer Betrag und maximal bis zur Höhe des in Österreich vorgesehenen Erstattungssatzes. In der Regel werden folgende Behandlungen nicht erstattet: Implantate
Was passiert, wenn die Krankenversicherung zusätzliche Unterlagen oder eine medizinische Begründung anfordert?
Bitte leiten Sie uns die von der Krankenversicherung erhaltenen Unterlagen weiter. Wir füllen diese aus und senden sie Ihnen zur Einreichung zurück. Falls eine medizinische Begründung erforderlich ist, erstellen wir diese ebenfalls für Sie.
Wann erfolgt die Auszahlung der Kostenerstattung?
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der gesamten Behandlung. Unsere Klinik stellt für jeden Behandlungstermin eine Rechnung aus sowie am Ende eine Gesamtrechnung, welche den Abschluss der Behandlung bestätigt.
Warum reicht die Klinik die Unterlagen nicht direkt bei der Krankenversicherung ein?
Obwohl Ungarn Mitglied der Europäischen Union ist, darf unsere Klinik als privater Gesundheitsdienstleister in Ungarn nicht in direktem Kontakt mit ausländischen Krankenversicherungen stehen. Die Kommunikation erfolgt daher ausschließlich zwischen dem Patienten und der Krankenversicherung. Dieses Vorgehen gewährleistet einen transparenten Ablauf und stellt sicher, dass die Kostenerstattung vollständig beim Patienten eingeht.
Zahlungsbedingungen
Unser Zahlungssystem orientiert sich an den tatsächlich durchgeführten Behandlungen. Nach Erhalt des Kostenvoranschlags wird der gesamte Behandlungsplan transparent und in einzelne Teilbeträge aufgeteilt. Die Teilbeträge sind den jeweiligen Behandlungsterminen zugeordnet, sodass Sie stets nur die am jeweiligen Tag durchgeführten Leistungen bezahlen. Dadurch entstehen keine versteckten oder nachträglichen Kosten.
Vor Beginn der Behandlung kennen Sie genau: den Gesamtbetrag, die einzelnen Teilbeträge, sowie deren Fälligkeit.
Eine Vorauszahlung des gesamten Behandlungsbetrags ist nicht möglich, da die Zahlung stets auf Basis der durchgeführten Leistungen erfolgt.
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit Bankkarte. Eine Banküberweisung ist nicht möglich.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vertrauensvoll über einen unserer angegebenen Kontaktwege.
Kontakt
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