Kostenerstattung durch die Krankenkasse – Deutschland
Diese Seite richtet sich an unsere Patientinnen und Patienten mit deutscher gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse – Deutschland
In Deutschland folgt das Kostenerstattungsverfahren einer strengen, festgelegten Reihenfolge, deren Einhaltung Voraussetzung für die Bewilligung der Erstattung ist. Der Antrag auf Kostenerstattung wird in jedem Fall vom Patienten selbst bei der Krankenkasse eingereicht. Unsere Klinik stellt alle erforderlichen Unterlagen aus und übergibt diese dem Patienten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Erstattung transparent erfolgt und vollständig direkt an Sie ausgezahlt wird.
1. Erster Termin – erforderliche Angaben
Zum ersten Beratungstermin bringt der Patient bitte folgende Unterlagen mit:
- e-card / Europäische Krankenversicherungskarte
- Versicherungsnummer
- Name der Krankenkasse
2. Welche Dokumente stellen wir aus?
Unsere Klinik erstellt die folgenden Dokumente in deutscher Sprache:
- Heil- und Kostenplan (Behandlungsplan und Kostenvoranschlag in einem Dokument)
- nach Abschluss der Behandlung eine persönliche, detaillierte Rechnung über die durchgeführten Leistungen; am Ende wird eine Gesamtrechnung ausgestellt
- bei Bedarf eine ärztliche Begründung
3. Verpflichtende vorherige Einreichung
In Deutschland folgt das Kostenerstattungsverfahren einer verbindlichen Reihenfolge, deren Einhaltung zwingend erforderlich ist. Der erste Schritt ist die Teilnahme an einem Erstberatungsgespräch in unserer Klinik, bei dem Sie den Heil- und Kostenplan sowie den Kostenvoranschlag erhalten. Diese Unterlagen müssen vom Patienten vor Beginn der Behandlung selbst bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen. Die Behandlung darf ausschließlich nach Genehmigung durch die Krankenkasse begonnen werden. Im Falle einer Ablehnung kann die Behandlung nicht im Rahmen einer Kostenerstattung erfolgen. Wichtig: Liegt kein vorher genehmigter Heil- und Kostenplan vor oder wird die Behandlung vor der Genehmigung begonnen, kann die Krankenkasse die Kostenerstattung verweigern.
4. Rechnungsstellung während der Behandlung
Sobald der Heil- und Kostenplan genehmigt wurde und die Behandlung beginnt:
- wird für jeden Behandlungstermin eine Rechnung ausgestellt
- die Rechnungen werden vom Patienten bei der Krankenkasse eingereicht
- in bestimmten Fällen kann die Krankenkasse zusätzlich Panorama-Röntgenaufnahmen anfordern
5. Welche Leistungen werden in Deutschland erstattet?
- Prothetische Behandlungen: in der Regel mit einem festen Zuschuss
- Grundbehandlungen: in begrenztem Umfang (z. B. Mundhygiene, Panorama-Röntgen, Füllungen usw.)
- Implantate: in der Regel keine Erstattung, jedoch abhängig von der Krankenkasse und dem individuellen Versicherungstarif teilweise möglich
Die Höhe der Erstattung wird prozentual festgelegt und richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse.
6. Zusätzliche Dokumentenanforderungen
Deutsche Krankenkassen können zusätzliche medizinische Formulare oder Unterlagen anfordern. Diese werden dem Patienten übergeben, der sie anschließend an uns weiterleitet. Nach dem Ausfüllen senden wir die Dokumente an den Patienten zurück, damit dieser sie bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Unsere Klinik darf nicht in direktem Kontakt mit ausländischen Krankenkassen stehen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen dem Patienten und der Krankenkasse. Dies gewährleistet vollständige Transparenz und stellt sicher, dass der genehmigte Erstattungsbetrag direkt und ohne Abzüge oder Provisionen an Sie ausgezahlt wird.
Auszahlung der Kostenerstattung
Die Kostenerstattung erfolgt nach Abschluss der gesamten Behandlung. Unsere Klinik stellt während der Behandlung Teilrechnungen aus und am Ende zusätzlich eine Gesamtrechnung, welche den Abschluss der Behandlung bestätigt.
Wichtige Hinweise
- Wird die Behandlung ohne vorherige Genehmigung begonnen, kann die Krankenkasse die Kostenerstattung verweigern.
- Vom genehmigten Heil- und Kostenplan kann auf Wunsch der Krankenkasse nicht abgewichen werden; wir übernehmen ausschließlich Verantwortung für medizinisch indizierte Behandlungen.
- Abdrücke und digitale Scans können nicht ausgehändigt werden, auch wenn die Krankenkasse diese anfordert.
- Bei bereits rabattierten Behandlungen kann die Krankenkasse die Kostenerstattung verweigern.
Ratenzahlung und Zahlungsbedingungen
Unser Zahlungssystem richtet sich nach den tatsächlich durchgeführten Behandlungen. Nach Erhalt des Kostenvoranschlags werden die gesamten Behandlungskosten im Voraus transparent und in Teilbeträge aufgeschlüsselt. Die Teilbeträge sind den jeweiligen Behandlungsterminen zugeordnet. Sie bezahlen daher ausschließlich die am jeweiligen Tag durchgeführten Leistungen. Dadurch entstehen keine versteckten oder nachträglichen Kosten.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie eine vollständige Übersicht über:
- die Gesamtkosten der Behandlung
- die einzelnen Teilbeträge
- sowie deren jeweilige Fälligkeit
Eine Vorauszahlung des gesamten Behandlungsbetrags ist nicht möglich, da die Zahlung stets an die tatsächlich durchgeführten Leistungen gebunden ist. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit Bankkarte. Eine Banküberweisung ist nicht möglich. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vertrauensvoll über einen unserer angegebenen Kontaktwege.
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